Österreich ist ein schönes Land. Das sage ich nicht nur, weil ich von dort komme, – es hat wirklich viel zu bieten. Schöne Landschaften, nette Leute. Unsere geliebten deutschen Nachbarn bezeichnen uns ja teilweise als niedlich. Seis drum. Solange sie im Winter zum Schifahren kommen, ist das in Ordnung.
Im Gegensatz zu unseren westlichen Nachbarn, die ja für ihre Genauigkeit und teilweise überbordende Bürokratie bekannt sind, gibt es bei uns meistens den “Schaun wir mal”-Weg. Bevor wir Vorschriften machen, warten wir einmal ab. Nicht so beim Fliegen mit Drohnen und Quadrokoptern. Da hat Österreich wirklich den Vogel abgeschossen. In keinem anderen europäischen Land ist es teurer, mit einem Quadrokopter zu fliegen als in Österreich.
So schauts aus.
Hierzulande werden pro Jahr ungefähr 1.000 “Unbemannte Luftfahrzeuge” – so die offizielle Bezeichnung der Austro Control – verkauft. Von der kleinen Spielzeug-Drohne bis hin zum professionellen Multikopter ist da alles dabei. Tendenz natürlich steigend. Um der Bedrohung aus der Luft entgegen zu wirken, hat die österreichische Regierung Anfang 2014 das Luftfahrtgesetz novelliert. Seitdem werden ferngesteuerte Drohnen oder “Unbemannte Luftfahrzeuge” darin berücksichtigt.
Für den Betrieb einer Drohne benötigt man eine Bewilligung der Austro Control. Die ist in Österreich für den “sicheren und wirtschaftlichen Ablauf des Flugverkehres ” verantwortlich, also das österreichische Gegenstück zur Deutschen Flugsicherung. Ausgenommen von dieser Bewilligung sind Eigenbauten, die in einem Umkreis von weniger als 500 Metern betrieben werden können und Spielzeugdrohnen mit einer “Bewegungsenergie bis 79 Joule” – umgerechnet ist das ein Gewicht von 250 Gramm. Darüber hinaus darf keine Kamera am Fluggerät vorhanden sein. Damit ist schon mal eine Frage beantwortet: Auch eine DJI Spark, die kleinste Drohne von DJI, muss genehmigt werden. Die hat nämlich 300 Gramm UND eine Kamera. Basta.
Klassifiziert
Alles, was darüber hinaus geht, wird in zwei verschiedene Klassen (fliegen mit und ohne Sichtverbindung) eingeteilt. Außerdem werden die Drohnen in Kategorien A, B, C und D kategorisiert. Diese hängen vom Gewicht der Drohne (bis fünf, 25 und 150 kg) und dem Einsatzgebiet ab. Davon gibt es wiederum vier Unbebaut, unbesiedelt, besiedelt und dicht besiedelt. Das klingt jetzt fürs erste einmal sehr kompliziert. Quadrokopter bekommen aber höchstens eine Bewilligung für die Kategorie A und die Einsatzgebiete I (unbebaut) und II (unbesiedelt).
Wenn du deine Drohne in Österreich legal betreiben möchtest, brauchst du zuerst einmal eine Haftpflichtversicherung. Die gibt es bei verschiedenen Anbietern und kosten ab fünfzig Euro pro Jahr. Danach kannst du eine Genehmigung bei der Austro Control beantragen.
Genehmigt?
Für die Genehmigung – falsch, für den Antrag brauchst du allerlei Unterlagen. Wahrscheinlich in dreifacher Ausfertigung und beglaubigt von deiner Katze. Der Antrag wird daraufhin geprüft. Typisch Österreich: Das kann von ein paar Tagen bis zu mehrere Monate dauern. Wovon das abhängt, weiß nur der liebe Gott. Wenn dein Antrag dann genehmigt wurde, dann erhältst du eine Genehmigung befristet für ein Jahr. Wie beim Pilotenschein.
Das ganze hat natürlich seinen Preis. Ein Blick in das Tarifblatt der Austro Control verrät, dass die “Erteilung der Bewilligung für den Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeuges der Klasse 1” Gebühren von EUR 253,00 verursacht. Gut, darin ist die Bearbeitungszeit enthalten. Zusätzlich kommt noch eine Beilagengebühr von EUR 3,90 pro Bogen und eine Eingabegebühr von EUR 14.30 dazu. Also ungefähr 300 Euro für einen befristeten Antrag. Pro Jahr. Die Verlängerung kostet nämlich gleich viel.
Die Genehmigung braucht jeder, der in Österreich mit einer Drohne fliegen möchte. Falls du also aus dem Ausland bist und im Schiurlaub mit deiner Drohne filmen möchtest, brauchst du ebenfalls eine Genehmigung für ein ganzes Jahr. Kümmere dich am besten jetzt darum, vielleicht ist der Antrag dann bis Jänner durch.
Der Vergleich hinkt
Du kaufst also eine Drohne um sagen wir mal tausend Euro. Ein Drittel davon kannst du nochmal für Haftpflichtversicherung und Genehmigung rechnen. Pro Jahr versteht sich. In drei Jahren fallen also genauso viele Gebühren an, wie du für die Drohne bezahlt hast. Zum Vergleich: Die Eintragung einer Cessna 172, also einem richtigen Flugzeug, in das Luftfahrzeugregister kostet 174 Euro plus 105 Euro für die Zuteilung eines Kennzeichens. Mit 279 Euro also ungefähr genauso teuer. Für ein Flugzeug.
Die Austro Control ist ein Unternehmen, das sich hauptsächlich mit dem “richtigen” Flugbetrieb in Östterreich beschäftigt. Da können dann auch “richtige” Gebühren verlangt werden. Dass eine Drohne aber kein “richtiges” Flugzeug ist, dürfte übersehen worden sein. Die Gebühren sind hier nämlich alles andere als Verhältnismäßig. Kein Wunder also, dass von den 1.000 jährlich verkauften Quadrokoptern nur knapp die Hälfte registriert wird.
Der Silberstreifen am Horizont
Es gibt aber Hoffnung. Die EU plant nämlich eine Harmonisierung der Drohnengesetze der einzelnen Länder. Was aber nicht bedeutet, dass es einfacher wird. Die Quadrokopter werden in fünf “Risikokategorien” – C0 bis C4 – und drei Anwendungsszenarien – Open, Specific und Certified – eingeteilt. Wie ich aber die österreichische Politik kenne, wird das wieder ignoriert oder aufgeweicht. So wie beim Nichtraucherschutz und der DSGVO. Da hat es auch einen eigenen Weg gegeben.
Die Harmonisierung hat aber wahrscheinlich keinen Einfluss auf die Registrierung. Die wird weiterhin knapp dreihundert Euro pro Jahr kostet. Warum? Weil wirs können. Danke Österreich.