Endlich ist es soweit. Heuer tritt die EU Drohnenverordnung in Kraft. Damit wird alles einfacher – von der Registrierung über den Betrieb bis hin zur Kontrolle durch die Behörde.
Fakt ist: Ab 1. Juli 2020 gelten EU-weit neue Drohnengesetze. Für einige Bestimmungen gibt es eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2022. Vieles soll damit einfacher werden, besonders in Österreich. Denn bisher wurden bei uns Drohnen einfach als Luftfahrzeuge unter 1.500 kg Abfluggewicht eingestuft und die Bewilligung für ein Jahr kostete mehrere hundert Euro. Das wird dann anders, denn die Registrierung kann ab Juli online vorgenommen werden und kostet nur mehr 25 Euro.
Ab wann muss ich registrieren?
Eigentlich sollte alles einfacher werden, aber dann wurde es trotzdem wieder kompliziert. Es gibt verschiedene Klassen (C0 bis C4), die vom Gewicht der Drohne abhängig sind. Außerdem gibt es drei Kategorien (open, specific und Crtified), die den Anwendungsfall berücksichtigen.
Alles, was leichter als 250 Gramm ist, keine Kamera draufhat und nicht schnell fliegen kann, gilt als Spielzeug und musst du nicht registrieren. Aber Vorsicht: Sobald eine Kamera drauf ist, gilt die Drohne nicht mehr als Spielzeug. Deshalb muss die Mavic Mini, die eigentlich nur 249 Gramm hat, auch registriert werden.
Die Registrierung kostet 25 Euro und wird online vorgenommen. Wo du die Registrierung vornehmen kannst, ist auch definiert. In der EU-Drohnenverordnung steht nämlich drinnen, dass die Registrierung bei einer staatlich befugten Stelle vorgenommen werden soll. In Österreich zum Beispiel bei der Austro Control.
Was brauche ich dafür?
Bei der Registrierung brauchst du den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Macht auch Sinn, denn beim Fliegen mit dem Copter kann viel passieren. Außerdem brauchst du einen Kenntnisnachweis. Das wird ein Online-Lehrgang mit abschließendem Test sein, der aus vierzig Multiple Choice Fragen besteht. Wiegt deine Drohne mehr als 900 Gramm, brauchst du zusätzlich noch eine Theorieprüfung, die nochmals aus 30 Multiple-Choice Fragen besteht.
Was kriege ich dafür?
Eine Plakette. Sozusagen ein Nummerntaferl für deine Drohne. Die musst du dann gut sichtbar anbringen. Diese Plakette ist aber nicht dafür da, dass du deine Drohne von Anderen unterscheiden kannst – das hat natürlich den Sinn, dass die Behörden den Besitzer der Drohne herausfinden können.
Wo darf ich dann fliegen?
Gehen wir einfach einmal davon aus, dass ein Großteil der Drohnen in der Kategorie „open“ betrieben werden. In dieser Kategorie musst du immer Sichtkontakt zu deiner Drohne haben und maximal 120 Meter hoch fliegen. Der Rest ist abhängig vom Gewicht und kann hier nachgelesen werden.
Außerdem gilt die neue Regelung nicht nur in sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten, sondern auch in der Schweiz. Die hat nämlich angekündigt, einen Großteil dieser Verordnung in das nationale Gesetz zu übernehmen. Sehr löblich.
Mehr Infos zur Drohnenverordnung
Die Austro Control hat mit www.dronespace.at eine eigene Seite, wo du sämtliche Infos zur neuen EU-Drohnenverordnung bekommst. Derzeit läuft dort ein Countdown, der die Tage bis zum Inkrafttreten des EU-Regulatives herunterzählt. Dann wirst du dort wahrscheinlich auch die Registrierung vornehmen und den Kenntnisnachweis machen können.
Da ist Österreich offensichtlich einmal schneller gewesen wie die anderen Länder. Aber die haben ja noch Zeit bis 2022.